Eugebau
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Die EUGEBAU hat beim Land Nordrhein-Westfalen einen Fluthilfeantrag gestellt. Es war bereits klar, dass aufgrund der Vereinbarungen im Gebäudeversicherungsvertrag eine sechsstellige Summe nicht erstattet wird. Der Antrag wurde am 21.12.2022 bewilligt und die Fluthilfe am 29.12.2022 ausgezahlt.

Fluthilfe für die EUGEBAU

Die EUGEBAU hat beim Land Nordrhein-Westfalen einen Fluthilfeantrag gestellt. Es war bereits klar, dass aufgrund der Vereinbarungen im Gebäudeversicherungsvertrag eine sechsstellige Summe nicht erstattet wird. Der Antrag wurde am 21.12.2022 bewilligt und die Fluthilfe am 29.12.2022 ausgezahlt.

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