Wohnberechtigungsschein
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung kann grundsätzlich nur beziehen, wer einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhält. Die Euskirchener Baugesellschaft mbH darf rund 700 Wohnungen ihres Bestandes nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vermieten.
Bürger der Stadt Euskirchen erhalten den Wohnberechtigungsschein im Bürgerbüro der Stadt. Bürger anderer Kommunen im Kreisgebiet Euskirchen erhalten den Wohnberechtigungsschein in der Kreisverwaltung Euskirchen oder in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und für die Antragstellung benötigte Dokumente finden Sie auf den Seiten:
Informationen zu Wohnberechtigungsscheinen und Startseite des Bürgerbüros der Stadt Euskirchen