Wohnberechtigungsschein
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung kann grundsätzlich nur beziehen, wer im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.
Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und seine Familie beantragen.
Für die Ausstellung ist das Bürgerbüro der Stadt zuständig, in der die Wohnung liegt.
In Euskirchen erreichen Sie das Bürgerbüro unter der Rufnummer 02251/ 14520. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und für die Antragstellung benötigte Dokumente finden Sie auf den Seiten:
Informationen zu Wohnberechtigungsscheinen und Startseite des Bürgerbüros der Stadt Euskirchen
